Es ist so weit!

Heute hat der Bundesrat der Gesetzesänderung zugestimmt, welche eine kostengünstige Möglichkeit für den Einstieg in die 125er Klasse bietet. Ab einem Alter von 25 Jahren mit 5 Jahren Fahrpraxis Klasse B (Autoführerschein) ist es nun möglich die Führerscheinklasse A1 ohne Fahrprüfung mit lediglich 9 Unterrichtseinheiten (4 Theorie, 5 Praktische Übungsstunden á 90 Minuten) zu erlangen.

 

Voraussetzung an den Fahrer zusammengefasst:

  • Ab 25 Jahren mit mindestens fünf Jahren Fahrpraxis
  • 9 Unterrichtseinheiten (4 Theorie, 5 Praktische Übungsstunden á 90 Minuten)
  • Keine Prüfungen, weder praktisch, noch theoretisch

Die Übungsstunden dürfen auch mit dem eigenen Fahrzeug durchgeführt werden. Bei einer Finanzierung können wir auch ein Angebot inklusive Führerschein erstellen.

Hier eine Übersicht welche Fahrzeuge beispielsweise unter die neue Regelung fallen:

196-Infoflyer 14.09.2021