Seit dem 27.12.2016 dürfen alle besitzer des PKW Führerschein – Klasse B, die mindestens 21 Jahre alt sind, im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW führen. Diese Regelung trifft für alle MP3 LT Modelle zu.

Wichtig:
Die Fahrerlaubnis-Verordnung ist nationales Recht. Sie gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei Fahrten ins Ausland gelten die dortigen gesetzlichen Bestimmungen.

Nachfolgend der Originaltext aus dem Bundesgesetzblatt vom 27.12.2016

Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:
(3a) Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen
Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von
mehr als15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre
alt ist.
Inhaber der Klasse B, die ihren Führerschein in der Zeit vom 19.01.2013 bis 26.12.2016
erhalten haben, können diesen beim zuständigen Straßenverkehrsamt um die
Schlüsselzahl 194 ergänzen lassen. Die Schlüsselzahl wird in Feld 12 der
Fahrerlaubnisklasse zugeordnet

Klasse B berechtigt im Inland:
a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen
Kraftfahrzeugen der Klasse A1
b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen
von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A
Inhaber des Führerscheins der Klasse B, die jünger als 21 Jahre sind, dürfen weiterhin
dreirädrige Kraftfahrzeuge bis maximal 15 kW führen.